Wettbewerbsverbot
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1 Während eines Arbeitsverhältnisses
Während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, ohne dessen Einverständnis seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer darf keine Geschäfte im gleichen Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers für andere Personen oder auf eigene Rechnung machen.
Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schadenseratzpflichtig. Auch eine Kündigung kann unter Umständen gerechtfertigt sein.