Wergeld
Wergeld, auch Manngeld, (das althochdeutsche "wer" bedeutet Mann) war im germanischen Recht das Sühnegeld, welches den Erben eines Erschlagenen von den Tätern bezahlt werden musste. Neben dem Wergeld musste ein "Wettgeld" an den Fürsten gezahlt werden, um den öffentlichen Friedensbruch wettzumachen. Diese Form wurde im 12. Jahrhundert zunehmend durch öffentliche Strafen der Landfriedengesetze abgelöst.Siehe auch: Fehde