Wendezug
Als Wendezüge bezeichnet man lokbespannte
Züge, bei denen beim Richtungswechsel am Endbahnhof das
Triebfahrzeug (die
Lok) nicht umgesetzt werden muss, weil
- sich an beiden Zugenden eine Lok befindet und jeweils die in Fahrtrichtung vordere den Zug zieht
- sich an einem Ende des Zuges das Triebfahrzeug und an dem anderen Ende ein Steuerwagen befindet, mit dem das Triebfahrzeug ferngesteuert werden kann. Der Zug wird dann geschoben.
Für die Fernsteuerung mit einem
Steuerwagen muss das
Triebfahrzeug entsprechend ausgerüstet sein, außerdem muss die gleiche
Wendezugsteuerung verwendet werden.
Waren früher vorwiegend
Nahverkehrszüge Wendezüge, so sind heute fast alle
Personenzüge der
DB AG Wendezüge, denn der Wegfall des Umsetzens bedeutet eine Zeiteinsparung an den Endpunkten, es kann so mit gleichen Mitteln eine höhere Taktrate der
Züge erreicht werden. Desweiteren ist das Vorhalten eines Rangiergleises am Endbahnhof nicht notwendig.
Triebwagen sind grundsätzlich Wendezüge.