Weltmacht
Als Weltmacht bezeichnet man einen Staat, der eine Großmacht ist und seine Macht weltweit oder zumindest in vielen Teilen der Welt zur Geltung bringen kann.Als Voraussetzung für eine Weltmacht gelten im allgemeinen neben der nötigen militärischen Stärke Kolonien, de fakto abhängige Länder oder Stützpunkte in vielen Teilen der Welt.
Ein entscheidender Faktor für eine globale Machtausübung sind bis auf den heutigen Tag unter anderem die Seestreitkräfte.
Als erste Weltmacht gilt das Römische Reich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten das Deutsche Reich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und die USA den Status einer Weltmacht. Das Deutsche Reich gehörte nach der Niederlage im Weltkrieg und der Entwaffnung der Flotte 1919 bis in die 30er Jahre nicht mehr dazu. Die Sowjetunion stieg ab 1922, dem Jahr ihrer Gründung, zur Weltmacht auf.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die fünf Staaten, die Atomwaffen besaßen, als Weltmächte angesehen: USA, Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich und China.
Aufgrund der internationalen Machtverschiebungen, die eine deutliche Kluft zwischen USA und Sowjetunion einerseits und den drei restlichen Staaten andererseits schufen, setzte sich allmächlich der Begriff Supermacht durch. Heute wird Weltmacht nur noch selten verwendet.
Die USA gilt heute als einzige Weltmacht, nachdem sich die Sowjetunion auflöste.
Die Begriffe Großmacht, Weltmacht und Supermacht sind nicht klar definiert und überlappen teilweise.