Wehrbeschwerdeordnung
Die
Wehrbeschwerdeordnung (WBO) regelt in Deutschland neben dem
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages eine der beiden Rechtsschutzmöglichkeiten, die ausschließlich für
Soldaten geschaffen wurde. Jeder Soldat kann nach der Wehrbeschwerdeordnung eine förmliche Beschwerde einlegen, wenn er glaubt durch Vorgesetzte oder Dienststellen der
Bundeswehr unrichtig behandelt oder durch pflichtwidriges Verhalten von Kameraden verletzt zu sein.
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Rechtshinweis