Wasserreinhaltung
Die Wasserreinhaltung beschäftigt sich mit dem Schutz der Oberflächengewässer (Seen, Flüsse und Grundwässer). Dies erfolgt mit dem Ziel, die Einflüsse der menschlichen Nutzungen der Gewässer und ihres Umlandes auf ein erträgliches Maß zu mindern. Im Bereich der Europäischen Union wird durch die Wasserrahmenrichtlinie die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes als Ziel der Gewässergüte und somit des Gewässerschutzes definiert. Auf nationaler Ebene dient dieser Aufgabe vor allem das Wasserrecht, aber auch andere Gesetze aus dem Bereich Umweltrecht.Die Maßnahmen der Wasserreinhaltung können sein:
- Vermeidung der Gewässerbelastung durch Verzicht auf den Einsatz störender Stoffe beziehungsweise deren Rückhalt am Anfallort.
- Angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung (z.B. Erosionsvermeidung, geringer Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz).
- Maßnahmen zur Abwasserableitung und -reinigung
- Ordnungsgemäße Abfallentsorgungentsorgung.
- Vermeidung und Bekämpfung von Unfällen und Störfällen.