Wahlmonarchie
Wahlmonarchie bezeichnet eine Monarchie, deren Herrscher nicht durch Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt werden.
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2 Heute noch existierende Wahlmonarchien |
Zunächst wählten die deutschen Fürsten nur dann einen neuen König, wenn eine Fürstenlinie ausstarb. Im Hochmittelalter wurde dies aber obligatorisch, mit der Goldenen Bulle Karls IV wurde das Wahlrecht auf die sieben Kurfürsten eingeschränkt.
Im Polnisch-Litauischen Reich (1573 bis 1795) wurde der König vom Adel gewählt, der auch gewichtige Mitspracherechte im Sejm besaß. Daher rührt gelegentlich die Bezeichnung Adelsrepublik für das Polnische Reich. Meist wurde der Thron mit ausländischen Fürsten besetzt, die wenig Zeit oder Interesse hatten, sich in die inneren Angelegenheiten Polens zu mischen, was mit dem Liberum Veto zum Niedergang des Polnischen Staates im 18. Jahrhundert führte.
Siehe auch Geschichte Polens.
Der Papst als auch staatliches Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt wird vom Konklave der Kardinäle auf Lebenszeit gewählt. Als Staat ist der Vatikan eine absolute Monarchie.
Die neun Sultane von Malaya bestimmen alle fünf Jahre einen aus ihrer Mitte als König von Malaysia. Traditionell rotiert der Titel unter den Sultanaten. Da Malaysia eine konstitutionelle Monarchie ist, hat der König hauptsächlich repräsentative Aufgaben.
Die sieben Emire wählen aus ihren Reihen einen als Staatsoberhaupt der Vereinigten Arabische Emirate. Bisher wurde der Emir von Abu Dhabi jedesmal wiedergewählt, ebenso ist der Emir von Dubai traditionell Regierungschef.
Da das Parlament der VAE nur beratende Funktion hat, ist die Stellung des Emirs recht stark.Historische Wahlmonarchien
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Polen-Litauen
Heute noch existierende Wahlmonarchien
Vatikanstadt
Malaysia
Vereinigte Arabische Emirate