Wahlkreis
Ein Wahlkreis ist der kleinste geographische Teil des Wahlgebiets, der für die Sitzverteilung relevant ist.
In Bundesrepublik Deutschland gibt es beispielsweise 299 Wahlkreise bei Wahlen zum Deutschen Bundestag (§ 2 Bundeswahlgesetz). In den Fällen, in denen nach Mehrheitswahl gewählt wird (zum Beispiel Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Senats-/Bürgerschaftswahlen) sind die Wahlkreise zugleich Stimmkreise für Bewerber um das Mandat.
Dabei sollen die Wahlkreise so eingeteilt sein, dass jeder Wahlkreis die ungefähr gleiche Zahl der deutschen Bevölkerung umfasst. Die Abweichungen vom Durchschnitt alle Wahlkreise sollen bestimmte Maße nicht übersteigen (siehe z. B. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Bundeswahlgesetz). Weiterhin sollen Gebietsgrenzen von untergeordneten Gliederungen (beispielsweise Länder, Bezirke, Kreise, Kommunen) eingehalten werden (siehe zum Beispiel § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 Bundeswahlgesetz).
Weitere Einschränkungen sollte es beim Zuschnitt der Wahlkreise geben, um Missbrauch vorzubeugen (Gerrymandering); im deutschen Verhältniswahlrecht ist dies jedoch weniger entscheidend als im angelsächsischen Mehrheitswahlrecht.
Siehe auch: Bezirke der Schweiz
Deutschland
Schweiz
Die Bezeichnung Wahlkreis steht im Kanton St. Gallen an der Stelle der ehemaligen Bezirke.Weblinks