Wahlbezirk
Der Wahlbezirk ist die zusammenhängende geografische Fläche, deren Wahlberechtigte den Repräsentanten dieses Wahlbezirkes in die zu wählende Versammlung wählen darf. Der Wahlbezirk kann zusätzlich in einzelne Stimmbezirke unterteilt werden, um u.a. eine angemessene Auslastung der betreffenden Wahllokale zu erreichen. Der Wahlbezirk ist ein frühes Konstrukt der Demokratie. Nachdem die römische Republik sämtlichen italischen Gebiete unterworfen und zu Bundesgenossen gemacht hatte, wurden diese in Wahlbezirke (sog. Tribus) eingeteilt. In den modernen Demokratien ist die Einteilung der Wahlbezirke (in Deutschland sog. Wahlkreise) stets ein Politikum. Die Wahlbezirke müssen aus Gründen der Wahlgrundsätze, vor allem des Grundsatzes der gleichen Stimme (One Man - One Vote), möglichst gleichartig gewichtet sein, in etwa gleiche Einwohnerzahlen etc. aufweisen. In den USA ist diese Problematik eng mit der manipulativen Wahlbezirkseinteilung, dem sog. Gerrymandering, verbunden. Auch in Deutschland haben die Verfassungsgerichte der Länder mehrfach Wahlkreiseinteilungen für verfassungswidrig erklärt.Siehe auch: Wahl (Wahlgang), Wahlrecht