Vormundschaftsgericht
Das Vormundschaftsgericht ist in Deutschland ein Teil eines Amtsgerichts. Es entscheiden Richter (als Einzelrichter) oder Rechtspfleger. Das Rechtspflegergesetz regelt, für welche Angelegenheiten der Richter und für welche der Rechtspfleger zuständig ist.Das Vormundschaftsgericht ist u.a. zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen (auch Unterbringung von Betreuten), eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken, für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige und Adoptionsverfahren.