Vollzugsdefizit
Ein Vollzugsdefizit liegt vor, wenn eine Rechtsnorm zwar auf dem Papier existiert, aber in der Praxis nur unzureichend umgesetzt wird.Man unterscheidet hier zwei Fälle:
- Faktisches Vollzugsdefizit: Es sind gesetzlich ausreichende Möglichkeiten zum Vollzug vorgesehen, die Verwaltung verzichtet aber aus Kostengründen auf eine vollständige Umsetzung.
- Strukturelles Vollzugsdefizit: Dieser Fall liegt vor, wenn die mangelnde Durchsetzbarkeit schon im Gesetz angelegt ist, weil zum Beispiel eine notwendige Datenerhebung an gesetzlichen Regelungen scheitert.
Rechtshinweis