Volksentscheid
Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der Stimmbürger in einer Abstimmung (lat. Referendum - Abstimmung durch eine Volksbefragung) endgültig über eine Verfassungsänderung oder einen Gesetzesentwurf. Manchmal wird auch der Begriff "Plebiszit" synonym verwendet (lat. plebs=Pöbel, womit jedoch zumeist nur Volksentscheide gemeint sind, die von "oben", also von Präsident, Ministerpräsident usw. eingeleitet werden).Kurzstatus auf: Volksgesetzgebung (enthält auch Information über Österreich)
Table of contents |
2 Volksentscheide in Deutschland 3 Volksentscheide in den USA 4 Volksentscheide in der Schweiz 5 Volksentscheide in anderen Staaten 6 Weblinks |
Argumentation
Pro Volksentscheid
Contra Volksentscheid
Volksentscheide in Deutschland
In Deutschland ist der Volksentscheid auf Bundesebene, außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes, z. Zt. nicht vorgesehen. Auf Landesebene gibt es ihn jedoch in allen Bundesländern. Im kommunalen Bereich sind direkte Bürgerentscheide in allen Bundesländern außer Berlin möglich.
In Artikel 20 des deutschen Grundgesetzes heißt es, die Staatsgewalt werde vom Volke "in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt. Volksabstimmungen auf Landes- und Bundesebene werden damit grundsätzlich auf die gleiche Stufe wie Wahlen gestellt. Für die tatsächliche Durchführung von Volksentscheiden auf Bundesebene müsste das Grundgesetz jedoch erneut geändert werden, da als Gesetzgeber bisher nur der Bundestag (zusammen mit dem Bundesrat) aufgeführt ist.
Auch nach dem Ersten Weltkrieg waren in manchen Gebieten Volksentscheide über den Verbleib der Gebiete bei Deutschland durchgeführt worden, deren Ergebnisse aber nicht immer umgesetzt werden konnten.
Volksentscheide in den USA
In den Vereinigten Staaten spielen Volksentscheide in den Rechtsordnungen einzelner Bundesstaaten, z.B. Kalifornien, eine große Rolle, leiden jedoch unter sehr geringer Beteiligung des Staatsvolkes an den Abstimmungen.
Volksentscheide in der Schweiz
Die Schweiz, als eine in stärkeren Maße direkte Demokratie mit repräsentativen und plebiszitären Merkmalen, verfügt über eine ausgesprochene Kultur von Volksentscheiden:
- Volksinitiative: Eine Anzahl Bürger verlangt mit ihrer Unterschrift eine Änderung der Verfassung oder eines Gesetzes, über die obligatorisch abgestimmt werden muss.
- Referendum: Eine obligatorische oder fakultative Volksabstimmung über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz oder eine Verfassungsänderung.
- Petition: Eine Petition stellt einen Wunsch oder eine Anregung an die Behörden dar. Die Behörden sind lediglich dazu verpflichtet, die Begehren zur Kenntnis zu nehmen, sie sind jedoch weder verpflichtet die Petition zu behandeln noch dazu Stellung zu nehmen (was aber Praxis ist).
Volksentscheide in anderen Staaten
In den meisten europäischen Ländern werden Volksentscheide mit Volksinitiative und Volksbegehren eingeleitet. Die zur Durchführung notwendigen Mindestbeteiligungen (so genannte Quoren) sind recht unterschiedlich geregelt, i. d. R. restriktiv, um den Missbrauch von Volksabstimmungen z. B. für Kampagnenpolitik zu verhindern. Prinzipiell möglich, wenngleich in den meisten Verfassungen nicht vorgesehen, wäre es auch, dass Parlamente dem Staatsvolk Einzelfragen zur Abstimmung geben (parlamentarisches Quorum).
Siehe auch: Diskussion, Liste politischer Konzepte