Visegrád-Abkommen
Beim Visegrádabkommen handelt es sich um einen Vertrag zwischen den folgenden europäischen Staaten:Ähnlich wie die Beneluxstaaten wollen auch die Visegrádstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur und Wirtschaft. Zusätzlich soll auch den regionalen Interessen eine adäquate Aufmerksamkeit zukommen.
Der Name des Abkommens leitet sich von der ungarischen Stadt Visegrád ab. Dort wurde im Februar 1991 das Abkommen von den damaligen Gründerstaaten Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei beschlossen. Nach der Teilung der Tschechoslowakei wurden die beiden Rechtsnachfolger Tschechien und die Slowakei Mitglied der "Visegrád 4".
Inhalt des Abkommens ist unter anderem auch die Verpflichtung der unterzeichnenden Länder sich dem wirtschaftspolitischem System Europas anzuschliessen. Die gebündelte Kraft der Visegrád 4 führte auch schon alsbald zu ersten Kooperationsverträgen mit der EU.
Siehe auch:EU-Osterweiterung