Viertes Laterankonzil
Das 4. Laterankonzil ist das bedeutendste Konzil des Mittelalters. Es wurde durch die Bulle Vineam Domini Sabaoth von Papst Innozenz III vom 19. April 1213 einberufen und fand im November 1215 im römischen Lateran statt. Es war das 12. ökumenische Konzil der katholischen Kirche.Wegen seiner breiten Teilnehmerschaft wird es auch "Allgemeines Laterankonzil" genannt: anwesend waren einundsiebzig Patriarchen und Metropoliten, einschließlich der (lateinischen) Patriarchen von Konstantinopel (wegen der Kreuzzugseroberung Konstantinopels 1204 blieben so gut wie alle Griechen fern) und Jerusalem, 412 Bischöfe und 900 Äbte und Priores. Die Patriarchen von Antiochia und Alexandria waren durch Abgesandte vertreten, ebenso Kaiser Friedrich II Kaiser Heinrich Latin von Konstantinopel und die Könige von Frankreich, England, Aragon, Ungarn, Zypern, und Jerusalem. Die Zahl der westlichen Abgesandten übertraf die ca. 20 östlich-lateinischen Vertreter bei weitem.
Deklarierte Ziele des Papstes waren die Verteidigung des katholischen Glaubens vor der Bedrohung durch Häretiker, die Unterstützung der Kreuzfahrerstaaten in Palästina nach dem missglückten 4. Kreuzzug 1204 (siehe: Königreich von Jerusalem), und die Bestätigung der kirchlichen Freiheit im Investiturstreit.
Der Papst präsentierte dem Konzil siebzig fertig formulierte Dekrete mit Formulierungen von Dogmen, Disziplinarentscheidungen, Maßnahmen gegen Ketzer und den Bedingungen des nächsten Kreuzzugs.
Am Konzil selbst erfolgte wenig mehr als ein Abnicken der vorgelegten Beschlüsse. Dazu gehörten:
- gegen den Dualismus der Katharer wird die Einheit alles Geschaffenen als Gottes Geschöpfe einschließlich der leibhaftigen Existenz des Teufels und der Dämonenen verkündet
- die Deklaration der Wandlung (Transsubstantiation) beim Sakrament des Abendmahls
- die Verfahren und Strafen gegen Häretiker: überführte und verurteilte Ketzer seien nach einem Jahr Exkommunikation ohne Umkehr der weltlichen Gewalt zu übergeben zwecks Bestrafung durch Gütereinzug und Verbannung, etwaige Beschützer träfe im Weigerungsfall der Bann
- Ermahnung an die griechische Kirche, sich mit der römischen Kirche wieder zu vereinigen und sich ihren Bestimmungen zu unterwerfen, damit es nur "eine Herde und einen Hirten" gäbe
- die Proklamation des durch die gesamte Antike anerkannten Papstprimateses - nach dem Papst kommt das Primat den Patriarchaten in folgender Reihenfolge zu:
- Regelung des öffentlichen Gottesdienstes an Orten mit gemischter Bevölkerung, die unterschiedlichen Riten anhängt
- Errichtung öffentliche Schulen für Geistliche an jeder Kathedrale
- Die Bestimmungen für die Führung des Klerus umfassten u.a. folgende Verstöße:
- Es wird Priestern untersagt, Todesurteile zu fällen, an solchen mitzuwirken oder darauf hinzuwirken. (Canon 18)
- das Omnis utriusque sexus ("Jeder beiderlei Geschechts"), die jedem Christen, der die Mannbarkeit erreicht hatte, verpflichtete, alle seine Sünden dem Priester mindestens einmal jährlich zu beichten
- Juden und Muslime wurden zum Tragen einer sie von den Christen unterscheidenden Tracht gezwungen.
- Den Abschluss bildet das Dekret des Aufrufs zum Kreuzzug in das Heilige Land, der wegen des Todes des Papstes nicht zustande kommt.
Das Konzil bestätigte auch die Erhebung Friedrich II. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reichss