Verweser
Der Begriff Verweser kommt von althochdeutsch fuerwesan und bedeutet jemandes Stelle vertreten.Ein Verweser ist entweder bestellt oder eigenmächtig (selbst) ernannt.
Beispiele bestellt:
In deutschen Landen z.B. im kirchlichen Bereich ist es oftmals gegeben, daß für ein nicht mehr genutztes Kloster oder andere alte Bauten ein Verweser bestellt wird, der sich um die weitere Entwicklung/Abwicklung des jeweiligen Objektes zu kümmern hat. Im Schweizerischen steht ein Verweser für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist.
Beispiel eigenmächtig:
Sollte in einem Staat ein staatsrechtlicher Notstand vorliegen, kann sich eine Person zum Verweser ernennen und die alleinige Geschäftsführung des Staates an sich nehmen. Um diesen Vorgang de jure fixieren zu können, muß der selbsternannte Verweser später vom zuständigen Souverän in seinen Handlungen für wahr und richtig erklärt werden, da ansonsten keine Verwesertätigkeit sondern der Akt eines Hochverrates vorliegt.
Maximilian von Baden war de jure gesehen der letzte Verweser, der in deutschen Landen als eigenmächtig ernannter Staatsführer in Erscheinung trat und anschließend vom zuständigen Souverän (Kaiser Wilhelm II)in seinen Handlungen bestätigt wurde.
Siehe: Reichsverweser