Verweildauer
Der Begriff Verweildauer wird im Gesundheitswesen gebraucht. Er gibt die Zeit, an die ein Patient in einem Krankenhaus stationär behandelt wird.Die Verweildauer kann man als Durchschnittswert für ganze Länder, für Fachabteilungen und für bestimmte Diagnosen angeben.
In Deutschland hatte die Verweildauer eine erhebliche finanzielle Bedeutung, weil über sie und einen mit der Krankenkasse pro Krankenhaus ausgehandelten Tagessatz, die Bezahlung für stationäre Patienten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgte.
Diese Systematik soll durch das im März 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Abrechnungssystems nach Fallpauschalen für die Krankenhausleistungen geändert werden. (Siehe auch: DRG)