Verwaltungshelfer
Ein Verwaltungshelfer ist eine private (natürliche oder juristische) Person, die von der Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eingeschaltet wird.Dabei erledigt der Verwaltungshelfer lediglich technische Aufgaben; ihm werden - anders als dem Beliehenen - keinerlei Entscheidungsbefugnisse übertragen. Bei dem Einsatz von Verwaltungshelfern handelt es sich um unmittelbare Staatsverwaltung - die Handlung des Helfers ist für den Bürger rechtlich eine Handlung der Behörde selbst. In der Praxis ist zum Beispiel das mit der Umsetzung eines verbotswidrig abgestellten Kraftfahrzeugs von der Verwaltungsbehörde beauftragte Abschleppunternehmen ein Verwaltungshelfer.
Rechtshinweis