Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsgemeinschaften sind Gebietskörperschaften in den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Verwaltungsgemeinschaften setzen sich aus mehreren Gemeinden desselben Landkreises zusammen. Sie haben eine eigene politische Vertretung und einen Vorsitzenden oder ein Oberhaupt, der je nach Bundesland auch den Titel Bürgermeister haben kann. In Baden-Württemberg übernimmt diese Aufgabe der Bürgermeister der "erfüllenden Gemeinde" (also kein eigener Bürgermeister, siehe auch die weiteren Ausführungen am Ende dieses Artikels).Zu den Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft zählen z.B. die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Abwasserbeseitigung, Kassengeschäfte oder das Friedhofs- und Feuerwehrwesen. Sie kann aber auch die Trägerschaft von Grundschulen, die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen und weitere Aufgaben der Mitgliedsgemeinden übernehmen bzw. solche Aufgaben können ihr übertragen werden, beispielsweise den Tourismus.
In Baden-Württemberg heißen die Verwaltungsgemeinschaften offiziell "vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft", d.h. eine Stadt oder Gemeinde ist die "erfüllende Gemeinde" der Verwaltungsgemeinschaft. Diese "erfüllt" bestimmte festgelegte Aufgaben (i.d.R. sehr wenige Aufgaben) für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Insofern handelt es sich hierbei um eine "schwächere" Form des in Baden-Württemberg ebenfalls existierenden "Gemeindeverwaltungsverbands", welcher meist mehrere Aufgaben hat.
In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Gebietskörperschaften mit unterschiedlichen Aufgaben. Folgende Gebietskörperschaften sind mit der Verwaltungsgemeinschaft zu vergleichen:
- Amt (in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein)
- Amt Kirchspielslandgemeinde (im schleswig-holsteinischen Kreis Dithmarschen)
- Gemeindeverwaltungsverband bzw. Verwaltungsverband (in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt)
- ''Samtgemeinde (in Niedersachsen)
- Verbandsgemeinde (in Rheinland-Pfalz)