Vertretungsreihenfolge der deutschen Bundesregierung
§ 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung.Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der stellvertretende Bundeskanzler den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt der dienstälteste Bundesminister den Vorsitz. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Jahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Davon ist nichts bekannt.
Daraus ergibt sich nach Stand Juni 2004 folgende Vertretungsreihenfolge:
siehe auch
Bundesregierung (Deutschland), Kabinett Schröder I, Kabinett Schröder II