Vertretbarkeit
Waren sind dann vertretbar, wenn sie gleichwertig beschaffen und gegeneinander austauschbar sind. Beispiele sind Wertpapiere, Rohstoffe (Erdöl, Getreide, ...). Die Vertretbarkeit ist eine wichtige Voraussetzung für die Handelbarkeit an der Börse ohne physische Präsenz der Ware.Die vertretbaren Sachen sind nach § 91 BGB solche (Fahrnisse), die sich im Verkehr objektiv nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmen lassen. Besondere Bedeutung erlangt die Vertretbarkeit von Sachen bei Werklieferungsverträgen, Darlehen und Summenverwahrungen.
Weblinks
Siehe auch: Sache (Recht)
Rechtshinweis