Verträge von Locarno
Die Verträge von Locarno sind sieben Vereinbarungen, welche in Locarno, Schweiz, vom 5 bis 16. Oktober 1925 verhandelt und am 1. Dezember in London unterzeichnet wurden. Sie traten am 10. September 1926 mit der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund in Kraft.
Teilnehmer
Beteiligt waren an der Konferenz von Locarno der deutsche Reichskanzler Hans Luther, der deutsche Außenminister Gustav Stresemann, sowie Vertreter Italiens, Großbritanniens, Belgiens, Frankreichs, Polens und der Tschechoslowakei.
Die westlichen Alliierten des 1. Weltkriegs (Entente cordiale) versuchten damit die Beziehungen zum Verlierer Deutschland zu normalisieren.
Ausgelöst wurden die Verhandlungen durch Schriftwechsel zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland im Sommer 1925, nachdem der deutsche Außenminister Gustav Stresemann am 9. Februar einen Vorschlag für eine wechselseitige Garantie der Grenzen seines Landes machte. Eine friedliche Entwicklung in Europa war auch die Voraussetzung für die wichtigen Kredite aus den USA.
Für Deutschland war der Vertrag auch wichtig um seine internationale Isolation zu durchbrechen, die Revisionspolitik nicht zum Stillstand kommen zu lassen und eine Räumung des Rheinlandes zu erreichen.
Der in Locarno geschlossene Hauptvertrag bestand in einem Garantiepakt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien sowie Großbritannien und Italien als Garantiemächte. Deutschland erkannte damit die im Versailler Vertrag festgelgte Westgrenze an, die damit aber auch für die anderen Staaten galten.
Im Falle einer Verletzung des Vertrages sollten die Garantiemächte eingreifen. Ebenso wurde in einem Schiedsabkommen zwischen Deutschland, Frankreich und Belgien vereinbart, dass Differenzen an den Völkerbund bzw. an die internationalen Gerichte verwiesen werden.
Deutschland schloss außerdem Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei und verzichtete damit auf militärische Grenzänderungen.
In Verträgen mit diesen beiden Staaten sicherte Frankreich ihnen Unterstützung bei einem Angriff zu. Deutschland behielt sich allerdings eine Revision der Ostgrenze (Stresemann plante sie mit friedlichen Mittel) vor. Vorschläge für ein "Ostlocarno", der die Grenzen zwischen Deutschland, Polen und der UdSSR garantierte, waren nicht im Interesse Stresemanns.
Auf Grund der Anerkennung der Westgrenze war die politische Rechte in Deutschland gegen die Verträge von Locarno, obwohl eine Revision zu diesem Zeitpunkt illusorisch war. Die politische Linke befürchtete einen Bund Deutschland mit den "kapitalistischen" Westmächten gegen die UdSSR.
Die Locarno-Verträge wurden als das Fundament des verbesserten westeuropäischen diplomatischen Klimas der Periode 1924-30 betrachtet, obwohl die Spannungen mit Osteuropa andauerten.
Der "Geist von Locarno" wurde in Deutschlands Aufnahme als ständiges Mitglied im September 1926 in den Völkerbund – die internationale Organisation des Versailler Vertrags – gesehen, und in der Entmilitarisierung (ergänzt im Juni 1930) des Rheinlands.
Für ihren Einsatz erhielten Gustav Stresemann und sein französischer Kollege Aristide Briand 1926 den Friedensnobelpreis.
Die UdSSR beteiligte sich nicht an der Entspannung und isolierte sich. 1926 kam es zum Berliner Vertrag zwischen Deutschland und der UdSSR, der das Verteidigungsbündnis von Polen und der Tschechoslowakei mit Frankreich beeinträchtigte, da Deutschland bei einem Krieg zwischen einem der beiden ersten Staaten und der Sowjetunion französische Truppen nicht passieren lassen würde.
Der Geist von Locarno überlebte die Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 nicht. 1936 verstieß Deutschland mit dem Entsenden von Truppen in das entmilitarisierte Rheinland gegen den Vertrag.
Ziele
Inhalt
Reaktion der deutschen Parteien
Auswirkungen
siehe auch:
Weblinks