Vertagung
Rechtlich ist die Vertagung die Beendigung eines bereits begonnenen Gerichtstermins vor dessen eigentlichem Schluss verbunden mit der Bestimmung eines neuen (Fortsetzungs-)Termins.Im Geschäfts- und Vereinsleben spricht man von einer Vertagung, wenn eine Sitzung aus zeitlichen oder inhaltlichen Gründen nicht beendet werden konnte und zur Fortsetzung einer neuer Termin zu bestimmen ist (es kann auch z.B vermerkt oder bekannt gegeben werden: "Die Entscheidung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt").
Auch im privaten Bereich spricht man von Vertagung, wenn man eine Zustimmung, Ablehnung oder Stellungnahme zur einer anstehenden Frage auf später verschieben will ("habe meine Zustimmung vertagt").