Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler sind im Normalfall selbständige Kaufleute nach §84 HGB. Typischerweise sind Sie für eine Gesellschaft tätig und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Es besteht eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft, von der auch die Vergütung, die Provision, gezahlt wird. Eine Abwandlung ist der Mehrfachagent, der für mehrere Versicherungsunternehmen tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er das Versicherungsgeschäft vermittelt. Auch er bekommt die Provision vom Versicherer. Der Versicherungsmakler ist auch eine Art Vermittler von Versicherungsschutz, er hat jedoch einen separaten Vertrag mit dem Kunden und keine feste Bindung an ein Versicherungsunternehmen. Er muss nach dem "Best Advise" handeln und dem Kunden den vorteilhaftesten Versicherungsschutz anbieten. Er ist dem Kunden gegenüber verpflichtet und nicht dem Versicherer gegenüber. Hieraus leitet sich auch eine spezielle Form der Haftung ab. Die Bezahlung erfolgt in Form von Courtage von den Versicherern. Neben den genannten Vertriebswegen bieten auch Autohäuser, Banken und der Versandhandel Versicherungen an und treten somit als Vermittler auf.