Versicherungsgesellschaft
Eine Versicherungsgesellschaft ist ein Unternehmen (überwiegend privatwirtschaftlich), das Versicherungsgeschäfte betreibt. Andere Finanzdienstleistungen (z.B. die Baufinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen in Deutschland nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung - d.h. als Vermittler für einen anderen Anbieter - angeboten werden.
Bis ins 17. Jahrhundert wurden Versicherungen von Einzelpersonen oder von Zünften und Gilden übernommen. Erst ab Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden die ersten Versicherungsgesellschaften. Dabei handelte es sich überwiegend um Feuer- und (See-)Transportversicherungen. Die erste deutsche Versicherungsgesellschaft war die Hamburger Feuerkasse (1676), die erste öffentlich-rechtliche Versicherungsgesellschaft die Berliner Feuersozietät (1718).
Aufgrund ihrer zentralen volkswirtschaftlichen Rolle unterliegen Versicherungsgesellschaften (genauso wie Banken) in Deutschland besonderer staatlicher Kontrolle. Die zentrale bundesrechtliche Vorschrift ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG). Das VAG regelt u.a. Zulassung, Geschäftsbetrieb, Rechtsformen, Kapitalanlagen und Aufsicht. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), zuständiges Fachministerium ist das Bundesministerium für Finanzen.
In Deutschland sind rund 1.400 Versicherungsgesellschaften zum Geschäftsverkehr zugelassen (stand 02.2004). Eine vollständige Liste findet sich im Internetangebot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).
Bei der weiteren Betrachtung der im deutschen Versicherungsmarkt tätigen Unternehmen muss sorgfältig zwischen den tatsächlich in Deutschland ansässigen und den ausländischen Versicherungsgesellschaften unterschieden werden. Ausländische Versicherungsgesellschaften (z.B. Standard Life, Canada Life) werden zwar in Deutschland explizit zum Geschäftsverkehr zugelassen, unterliegen jedoch im Grundsatz der Aufsicht ihrer Herkunftsländer. Die nachstehenden Ausführungen können daher nur sehr eingeschränkt auf diese Unternehmen übertragen werden.
In Deutschland kann das Versicherungsgeschäft nur in der Rechtsform des Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Aktiengesellschaft oder der Anstalt oder Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben werden. Darüber hinaus gibt es den Grundsatz der Spartentrennung, d.h. das Lebens-, Kranken-, Rechtsschutz- und das übrige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft müssen grundsätzlich von jeweils rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaften betrieben werden. Die Spartentrennung hat die Konzernbildung zur Folge, da nur so alle Versicherungsarten aus einer Hand angeboten werden können. Wer beispielsweise bei seinem Allianz-Vertreter eine Lebens-, eine Kranken- und eine Haftpflichtversicherung abschließt, hat in Wirklichkeit bei drei verschiedenen, rechtlich selbständigen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen.
Die in Deutschland ansässigen privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen haben sich im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zusammengeschlossen. Der GDV ist eine der mächtigsten politischen Lobbys in Deutschland, nicht zuletzt deshalb, weil die Versicherungsgesellschaften einen großen Anteil ihres Kapitals in Bundesanleihen investieren und somit als Gruppe der größte Gläubiger der Bundesrepublik Deutschland sind.Geschichte
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