Versetzung
Versetzung bedeutet:- einen vom Arbeitgeber veranlasster Wechsel der Dienststelle eines Arbeitnehmers, siehe Versetzung (Arbeitsrecht) beziehungsweise Versetzung (Beamtenrecht)
- regelmäßiges oder außerregelmäßiges ("Springen") Vorrücken eines Schülers in die nächste Jahrgangsstufe; Nicht-Versetzung bedeutet also "Sitzenbleiben", siehe Versetzung (Schule)
- ein linienförmiger Gitterfehler in einem Kristall, siehe Versetzung (Materialwissenschaft)
Versetzung Personalwirtschaft
Bei der Versetzung können dem Mitarbeiter gleich- (horizontal), höher- oder geringwertige (vertikal) Stellen zugewiesen werden. Im Gegensatz zur horizontalen Versetzung bietet die Vertikale einen hierarchischen Aufstieg in der Unternehmung. Die entstehende Lücke kann durch so genannte Kettenversetzungen verschoben werden bis letzten Endes eine Neueinstellung erforderlich ist. Die Versetzung ist durch Weisung, falls der Arbeitsvertrag eine innerhalb des Berufsfeldes erfolgende Versetzung ohne geringere Entlohnung zulässt, oder durch Kündigung; das bestehende Arbeitsverhältnis wird gekündigt, gleichzeitig aber ein neuer Arbeitsvertrag mit anderen Bedingungen vereinbart. In beiden Fällen muss der Betriebsrat angehört werden.