Vernichtungslager
Vernichtungslager waren Einrichtungen des nationalsozialistischen Staates im deutsch besetzten Polen und in Weißrussland zur Durchführung der so genannten Endlösung der Judenfrage. Sie dienten einzig dem Zweck der massenhaften Ermordung von Menschen, fast ausschließlich von Juden, mit Hilfe von Gasen. Den Vernichtungslagern fielen insgesamt weit mehr Juden zum Opfer als den zuvor und auch gleichzeitig praktizierten Massenerschießungen, etwa in den deutsch besetzten Gebieten der Sowjetunion.
Zwischen 1941 und 1942 wurden sieben große Vernichtungslager in Betrieb genommen. Sie sind von den gleichfalls staatlichen Konzentrationslagern deutlich zu unterscheiden und stellen historisch eine einzigartige nationalsozialistische Neuerung dar: hier galt nicht mehr das mörderische Prinzip "Vernichtung durch Arbeit", wobei die Häftlinge im Verlauf von Wochen oder Monaten an Zwangsarbeit, Unterernährung und Krankheiten starben. Die Vernichtungslager wurden nur für einen einzigen Zweck erdacht und errichtet: die sofortige Ermordung aller dorthin transportierter Juden mit Hilfe von Gasen, ungeachtet des Alters, Geschlechts oder so genannter Arbeitsfähigkeit, wie sie für Konzentrationslager ausschlaggebend war. Aus ankommenden Transporten wurden verschiedentlich Menschen selektiert, um unter fürchterlichsten Zwangsbedingungen und entsetzlichen Qualen das Funktionieren der Vernichtungslager mit aufrecht zu erhalten, etwa als Totengräber, Leichenverbrenner, in Sortier- und Reparaturwerkstätten und als sonstige Hilfskräfte. Auch sie waren, wieder im Gegensatz zu Konzentrationslagerhäftlingen allgemein, ausnahmslos dem Tode geweiht.
Auch einige Konzentrationslager verfügten über eigene kleine Gaskammern, wie zum Beispiel Sachsenhausen, das Frauenlager Ravensbrück, Neuengamme, Stutthof und Natzweiler. Diese Gaskammern wurden jedoch nicht zum ausschließlichen Zweck der Ermordung der europäischen Juden errichtet, sondern dienten überwiegend der Vernichtung von als "arbeitsunfähig" erklärten KZ-Häftlingen, unter denen sich auch Juden befanden, und sowjetischen Kriegsgefangenen. Die Zahl aller in regulären Konzentrationslagern mit Gas Ermordeten erreicht nicht einmal annähernd die Zahl der im kleinsten Vernichtungslager ermordeten Juden. Ohne Vernichtungslager wäre der Holocaust nicht in diesem Ausmaße durchführbar gewesen. Um den untrennbaren Zusammenhang der Vernichtungslager mit der Endlösung der Judenfrage hervorzuheben, haben Historiker bereits vor Jahrzehnten den Terminus Vernichtungslager eingeführt.
Als Vernichtungslager wurden 1941/1942 folgende sieben Einrichtungen des Massenmordes an den europäischen Juden in Betrieb genommen:
In den Vernichtungslagern wurden drei verschiedene technisierte Formen des Massenmordes betrieben:
Mit der Durchführung der Endlösung der Judenfrage in den Vernichtungslagern wurden ab Herbst 1941 drei verschiedene zentrale nationalsozialistische Instanzen betraut:
Vernichtungslager im Unterschied zu Konzentrationslagern
Vernichtungslager in chronologischer Reihenfolge
auf damaligem Reichsgebiet
auf dem Gebiet des Generalgouvernements
im Bezirks des Reichskommissariats Ostland
Mordtechniken
Nicht mehr Gehfähige, also überwiegend sehr Alte, Kranke und Sterbende, wurden in den Reinhardt-Lagern zumeist erschossen.Organisatorische Unterstellungen
Literatur
Weblinks