Vermögenssteuer
Eine Vermögensteuer ist eine Steuer auf das Privatvermögen, gelegentlich auch auf das Betriebsvermögen eines Unternehmens.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Vermögensteuer wegen der Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Immobilien und anderem Vermögen in ihrer damaligen Form ab dem 1. Januar 1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]), sie wird seitdem nicht mehr erhoben. Derzeit findet in Deutschland eine politische Diskussion um eine Neueinführung statt.
Die Vermögensteuer ist eine Erfindung der Antike, sie wurde sowohl in Rom als auch in Athen erhoben. In Deutschland wurde die Steuer erstmals in Sachsen im Jahr 1454 eingeführt.
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2 Siehe auch |
Argumentation
Neben allgemeinen Argumenten für oder gegen Steuern (siehe dort) werden vor allem folgende Behauptungen diskutiert:
Pro Vermögensteuer
Contra Vermögensteuer
Siehe auch
Beurteilung:
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.