Vermögenssteuer
Eine
Vermögensteuer ist eine Steuer auf das Privatvermögen, gelegentlich auch auf das Betriebsvermögen eines Unternehmens.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Vermögensteuer wegen der Ungleichbehandlung bei der Bewertung von Immobilien und anderem Vermögen in ihrer damaligen Form ab dem 1. Januar 1997 für verfassungswidrig erklärt (Beschluss vom 22. Juni 1995, 2 BvL 37/91 [BStBl 1995 II, S. 655]), sie wird seitdem nicht mehr erhoben. Derzeit findet in Deutschland eine politische Diskussion um eine Neueinführung statt.
Die Vermögensteuer ist eine Erfindung der Antike, sie wurde sowohl in Rom als auch in Athen erhoben. In Deutschland wurde die Steuer erstmals in Sachsen im Jahr 1454 eingeführt.
Argumentation
Neben allgemeinen Argumenten für oder gegen Steuern (siehe dort) werden vor allem folgende Behauptungen diskutiert:
Pro Vermögensteuer
- Soziale Gerechtigkeit: Reiche werden immer reicher, Arme immer ärmer. Eine Vermögensteuer dient der Umverteilung.
- Ausgleich der Zinseinnahmen: Eine Vermögensteuer kann zumindest zum Teil die großen Gewinne durch Zinsen ausgleichen, die eine Hortung von Kapital mit sich bringt
- Aufkommensstabilität: Da das vorhandene Kapital i.d.R. weniger starken Schwankungen unterliegt, wie die daraus erzielten Erträge, kann der Staat mit stabileren Steuereinnahmen rechnen und langfristiger planen. Der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer führte zu einer stärkeren Schwankung der [Gewerbesteuer]einnahmen der Gemeinden, weshalb diese seit langem auf eine Gemeindefinanzreform drängen.
Contra Vermögensteuer
- Bestrafung: Eine Vermögensteuer bestraft Menschen, denen es gelungen ist aus eigener Kraft ein Vermögen aufzubauen.
- Verringerter Anreiz: Eine Vermögensteuer verringert den Anreiz, Vermögen aufzubauen, das jedoch volkswirtschaftlich relevant ist.
- Zielgruppe: Vermögensteuern treffen nicht nur Reiche, sondern z.B. über die Überwälzung der Steuer, beispielsweise in den Mieten - wie man es auch bei der Grundsteuer beobachten kann - in starkem Umfang auch die Mittelschicht
- Bürokratie: Die Vermögensteuer kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand eingezogen werden, ihr Aufkommen ist im Vergleich dazu sehr gering.
- Bereits erhoben: Auf das vorhandene Vermögen wurde bereits einmal Steuer erhoben in Form von Einkommensteuer, Erbschaftsteuer ...
- Substanzverzehr: Wie auch durch das Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde, kann eine Vermögensteuer zu einem Substanzverzehr führen, da sie als Sollertragsteuer bzw. Substanzsteuer unabhängig vom tatsächlich erzielten Ertrag anfällt. In Krisenzeiten kann das zu einer Verschlechterung der Finanz- und Ertragslage und damit zur Gefährdung von Unternehmen führen (siehe auch Insolvenz).
Siehe auch
Beurteilung:
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.