Verifizierung
Als Verifizierung (von lat. veritas, Wahrheit) wird der Vorgang bezeichnet, einen vermuteten oder behaupteten Sachverhalt als wahr zu belegen. Der Begriff "Verifizierung" wird in unterschiedlichen Bereichen leicht unterschiedlich gebraucht, je nachdem, ob man sich bei der Wahrheitsfindung nur auf einen geführten Beweis stützen mag, oder auch die bestätigende Überprüfung und Beglaubigung des fraglichen Sachverhaltes durch eine unabhängige Instanz als gültige Verifizierung betrachtet.
Table of contents |
2 Informatik 3 Qualitätssicherung 4 Authentifizierung 5 Beispiele für Verifizierung 6 Zusammenfassung 7 Weblinks |
In der Wissenschaftstheorie versteht man unter der Verifizierung einer Hypothese den Nachweis, dass diese Hypothese richtig ist. Logischer Empirismus und Positivismus gehen davon aus, dass solche Nachweise führbar seien. Heute wird jedoch allgemein im Rahmen des kritischen Rationalismus' (K. Popper) davon ausgegangen, dass Hypothesen nie letztgültig verifiziert werden können, sondern theoretisch immer durch neueres Wissen überholt werden können. Eine Hypothese kann somit zwar falsifiziert werden, sich also als ungültig erweisen, jedoch kann nie mit Sicherheit angegeben werden, dass sie gültig sei.
Dr. Erhard Zauner hat in seiner Doktorarbeit nachzuweisen versucht, dass der Popper'sche Ansatz zwar theoretisch richtig, aber praktisch nicht unbedingt zielführend sein muss. Mit seinem Vierklee-Dilemma bringt er ein Beispiel, wie eine Hypothese durch fortgesetztes falsifizieren und modifizieren so nichtssagend wird, dass sie praktisch nutzlos wird.
In der Informatik und Softwaretechnik versteht man unter Verifikation den mathematischen Beweis, dass ein Programm (also eine konkrete Implementation) der vorgegebenen Spezifikation entspricht. Solche Beweise werden mit Hilfe der Methoden der formalen Semantik geführt. Die Verifikation ist jedoch grundsätzlich nicht in jedem Fall möglich, wie das Halteproblem und der Gödelsche Unvollständikeitssatz zeigen.
Die DIN EN ISO 8402 vom August 1995, Ziffer 2.17 versteht unter Verifizierung das Bestätigen aufgrund einer Untersuchung und durch Bereitstellung eines Nachweises, daß festgelegte Forderungen erfüllt worden sind. Diese Norm bezieht sich auf die Qualitätssicherung von organisatorischen und betrieblichen Abläufen. Verifizierung wird hier also verstanden als eine "Bestätigung im Nachhinein", ob vorhandene Abläufe die gewünschten Ergebnisse erzielen.
Die Verifizierung von Personendaten oder Protokollen ist als Vorgang einer gemeinsamen Unterschrift oder als hoheitlicher Akt der Beglaubigung bekannt. Hier findet auch der verwandte Begriff der Authentifizierung als Synonym für einen Identitätsnachweis Verwendung. Umgangssprachlich wird hier oft auch in technischen Dokumentationen von Verifizierung gesprochen.
Die frühzeitige Verifizierung bzw. Validierung eines Prozesses oder einer Aussage hilft Fehler rechtzeitig zu erkennen und technische, menschliche oder prozessuale Kommunikationsverluste zu vermeiden.
Die inhaltliche Beurteilung der überprüften Aussagen oder Daten auf Plausibilität oder Wirkung ist nicht Aufgabe der Verifizierung. Es handelt sich hierbei also nur um den Nachweis einer gewissen Authentizität der Aussage an sich. Eine verifizierter Ausruck (z.B. das Ergebnis eines Experimentes) ist somit von Dritter Stelle überprüft, seine wissenschaftliche Aussagekraft ist damit jedoch noch nicht belegt. Die verifizierte Aussage hat somit zwar einen höheren Stellenwert als die unbelegte Behauptung, jedoch einen niedrigeren Stellenwert als der schlüssige Beweis.
Siehe auch: Validität, Reliabilität, Falsifizierbarkeit, Grenzwissenschaft, Parawissenschaft, Diskurs, VerifikationismusWissenschaftstheorie
Informatik
Qualitätssicherung
Authentifizierung
Beispiele für Verifizierung
Zusammenfassung