Verfassungswirklichkeit
Mit Verfassungswirklichkeit bezeichnet die Politikwissenschaft die realen Gegebenheiten innerhalb eines politischen Systems. Sie ist von der formalen in der Verfassung beschrieben politischen Ordnung zu unterscheiden, weil die formale Rolle der Akteure in einem Staat stark von ihrem realen Verhalten, deren Rechten und deren Einfluss abweichen können.Ein Beispiel ist Großbritannien. Formal steht dem Staatsoberhaupt, also der Königin, alle staatlichen Rechte zu. Real ist das Parlament (Unterhaus) und der Premierminister das Machtzentrum im Staat.
Ein weiters Beispiel: Formaljuristisch ist die Rolle der Parteien in Deutschland schwächer, als in der realen politischen Praxis. Abgeordnete sind nach dem Grundgesetz in Deutschland "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen", trotzdem nehmen deren Parteien starken Einfluss auf ihr Abstimmungsverhalten (Fraktionszwang).
Siehe auch: Politik, Politiker, Portal Politik