Verfassung für Rheinland-Pfalz
Die Verfassung für Rheinland-Pfalz stammt vom 18. Mai 1947 und wurde zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2000.= Gliederung =
''Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott, dem Urgrund des Rechts und Schöpfer aller
menschlichen Gemeinschaft, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen
zu sichern, das Gemeinschaftsleben nach dem Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit zu
ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern und ein neues demokratisches
Deutschland als lebendiges Glied der Völkergemeinschaft zu formen, hat sich das Volk von
Rheinland-Pfalz diese Verfassung gegeben:''
Vorspruch (Präambel)
Erster Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten
I. Abschnitt: Die Einzelperson
1. Freiheitsrechte
2. Gleichheitsrechte
3. Öffentliche Pflichten
II. Abschnitt: Ehe und Familie
III. Abschnitt: Schule, Bildung und Kulturpflege
IV. Abschnitt: Kirchen und Religionsgemeinschaften
V. Abschnitt: Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände
VI. Abschnitt: Die Wirtschafts- und Sozialordnung
VII. Abschnitt: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Zweiter Hauptteil Aufbau und Aufgaben des Staates
I. Abschnitt: Die Grundlagen des Staates
II. Abschnitt: Organe des Volkswillens
1. Der Landtag
2. Die Landesregierung
III. Abschnitt: Die Gesetzgebung
IV. Abschnitt: Finanzwesen
V. Abschnitt: Die Rechtsprechung
VI. Abschnitt: Die Verwaltung
VII. Abschnitt: Der Schutz der Verfassung und der Verfassungsgerichtshof