Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg ist am 19. November 1953 in Kraft getreten. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung 18 Mal geändert, zuletzt am 9. Juni 2000. Die Verfassung wurde am 11. November 1953 bekannt gegeben. Der Aufbau sieht folgendermaßen aus:
Table of contents |
2 Erster Hauptteil - Vom Menschen und seinen Ordnungen 3 Zweiter Hauptteil - Vom Staat und seinen Ordnungen |
Im Bewußtsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, die Freiheit und Würde des Menschen zu sichern, dem Frieden zu dienen, das Gemeinschaftsleben nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu ordnen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, und entschlossen, dieses demokratische Land als lebendiges Glied der Bundesrepublik Deutschland in einem vereinten Europa, dessen Aufbau föderativen Prinzipien und dem Grundsatz der Subsidiarität entspricht, zu gestalten und an der Schaffung eines Europas der Regionen sowie der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aktiv mitzuwirken, hat sich das Volk von Baden-Württemberg in feierlichem Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten und den Grundrechten der Deutschen kraft seiner verfassunggebenden Gewalt durch die Verfassunggebende Landesversammlung diese Verfassung gegeben.
siehe auch: Verfassung, Grundgesetz, Baden-WürttembergVorwort
Erster Hauptteil - Vom Menschen und seinen Ordnungen
Mensch und Staat
Artikel 1 - 3cReligion und Religionsgemeinschaften
Artikel 4 -10Erziehung und Unterricht
Artikel 11 - 22Zweiter Hauptteil - Vom Staat und seinen Ordnungen
Die Grundlagen des Staates
Artikel 23 -26Der Landtag
Artikel 27 - 44Die Regierung
Artikel 45 -57Die Gesetzgebung
Artikel 58 - 64Die Rechtspflege
Artikel 65 - 68Die Verwaltung
Artikel 69 - 78Das Finanzwesen
Artikel 79 - 84Schlussbestimmungen
Artikel 85 - 94