Verein
Der Begriff Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet eine Organisation, in der sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzungen festgelegten Tun, zur Pflege bestimmter gemeinsamer Interessen oder ähnlichem zusammengeschlossen haben. Als eingetragener Verein ist es einer solchen Gruppierung möglich, als juristische Person aufzutreten. Vereine können gemeinnützig sein.
Geschichte
Die Entstehung des Vereinswesens ist eng mit der Industrialisierung verknüpft, als Menschen die starren ständischen Korporationen aufgaben, die das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben bislang geprägt hatten.
Mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche Vereine, "Gesellschaften", Verbindungen sowie Bünde.
Mobilität, Flexibilität und Individualität fanden in der Struktur des Vereins eine neue Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Diese Interessen umfassten das gesamte Spektrum des Lebens. Zunächst war der Anspruch vieler Vereine ein genereller, allgemeiner. Zum Beispiel war ein Turnverein zugleich ein Sportverein, ein religiöser Verein gleichzeitig auch ein patriotischer Verein (siehe Friedrich Ludwig Jahn: "frisch, fromm, fröhlich, frei") und vereinte damit individuelle mit kollektiven Interessen. Damit gewannen Vereine zunehmend gesellschaftlichen Einfluss und Macht.
Wenn man heute dem Vereinswesen mitunter abschätzig mit dem Begriff der Vereinsmeierei beizukommen sucht, zeigt sich doch derzeit die Kraft vereinsmäßig strukturierter Organisationen in der Rolle der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in den gegenwärtigen weltpolitischen Auseinandersetzungen.
Es entstanden Vereine
Arten von Vereinen
Die Entwicklung der Vereinswesens führte zu einer Differenzierung in Gruppierungen wie Assoziation, Partei, Genossenschaft, Gewerkschaft
Das Vereinsrecht ist in den einzelnen deutschsprachigen Ländern ähnlich geregelt.
Siehe auch: Vereinsrecht in Deutschland, Selbsthilfegruppe, Idealverein, Ehrenamt