Verbraucherschutz
Table of contents |
2 Organisation des Verbraucherschutzes 3 Leitbild des Verbraucherschutzes 4 Verbraucherschutzrecht 5 Weblinks 6 Siehe auch |
Definition
Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Die Annahme eines Schutzbedürfnisses beruht auf der Erfahrung, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern „strukturell unterlegen“ sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis und/oder Erfahrung leicht übervorteilt werden können. Dieses Ungleichgewicht so weit als möglich auszugleichen ist das Anliegen des Verbraucherschutzes.
In einem weiteren Sinne wird der Begriff auch gebraucht, um den von gesetzlichen Vorschriften gewährleisteten Schutz vor Gesundheitsgefahren zu bezeichnen, die Verbrauchern typischerweise drohen (z. B. durch Verunreinigungen im Trinkwasser). Insoweit ist der Sprachgebrauch uneinheitlich; manche sprechen von Verbraucherschutz, manche von Gesundheitsschutz oder auch „gesundheitlichem Verbraucherschutz“.
In der Organisation der deutschen Politik auf Bundesebene hatte der Verbraucherschutz lange keinen eigenen Platz. Rechtliche Fragen wurden vom Justizministerium bearbeitet, wirtschaftliche eher vom Wirtschaftsministerium, gesundheitliche vom Gesundheitsministerium. Erst seit der Bildung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist diese Aufgabe an einer Stelle zusammengefasst. Diese „Karriere“ des Verbraucherschutzes als Thema der Politik spiegelt sich auch in der Europäischen Kommission wider, die seit einigen Jahren eine eigene Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz hat.
RechtshinweisOrganisation des Verbraucherschutzes
Der Verbraucherschutz ist traditionell ein Betätigungsfeld von Vereinen und Verbänden, die ihren Anfang in Selbsthilfeorganisationen hatten, zum Beispiel in den - häufig zu Unrecht belächelten - Hausfrauenvereinen. Die heutigen Verbraucherberatungsstellen werden überwiegend von solchen Organisationen (Verbraucherverbänden) getragen. Nach und nach hinzugetreten sind auch fachspezifische Verbraucherorganisationen wie z. B. der Verband der Postbenutzer, die im Gegensatz zu den herkömmlichen Verbrauchervereinen nicht in erster Linie von Privatpersonen, sondern von kleineren und mittleren Unternehmen getragen werden.Leitbild des Verbraucherschutzes
Schutzbestrebungen können, wenn sie zu weit getrieben werden, allerdings auch Entscheidungsmöglichkeiten der Verbraucher einschränken und zu einer Bevormundung werden. Deswegen geht die heutige Verbraucherschutzpolitik vom „mündigen Verbraucher“ aus, der selbst zu entscheiden willens und in der Lage ist. Schutzvorschriften sollen deswegen nur vor nicht akzeptablen Risiken bewahren. Das Treffen bewußter Verbrauchsentscheidungen hängt jedoch weitgehend davon ab, dass Entscheidungskriterien, also Informationen, für Verbraucher verfügbar sind. In einigen Bereichen wird dies durch Gesetze recht weitgehend gewährleistet, z. B. bei den Inhaltsangaben, die für verpackte Lebensmittel vorgeschrieben sind; in anderen Bereichen - z. B. bei Textilien - wären für viele Verbraucher weitergehende Informationen wünschenswert.Verbraucherschutzrecht
Im deutschen Recht gibt es kein kompaktes Verbraucherschutzgesetz, das alle Fragen des Verbraucherschutzes regeln würde. Rechtsnormen, die hauptsächlich oder „nebenbei“ Zielen des Verbraucherschutzes dienen, gibt es in sehr vielen Einzelgesetzen. Oft überschneidet sich die Zielsetzung des Verbraucherschutzes auch mit anderen Zielsetzungen; dies liegt daran, dass „Verbraucher“ nur eine soziale Rolle von Menschen ist. Die gleichen Menschen können einer gleichen Gefährdung auch in einer anderen Rolle ausgesetzt sein, z. B. als Arbeitnehmer. Eine Vorschrift, die den Umgang mit einer Chemikalie regelt, kann deswegen sowohl dem Arbeitsschutz dienen als auch dem Verbraucherschutz und womöglich auch noch dem Umweltschutz. Als Rechtsgebiet ist Verbraucherschutz daher nicht eindeutig abgrenzbar. Die folgende Aufzählung von Verbraucherschutznormen des deutschen Rechts ist deswegen nicht abschließend und enthält auch Normen, die zugleich andere Zielsetzungen verfolgen.Weblinks
Siehe auch
Konsumentenrechte, Verbraucherzentrale, (engl. Wikipedia)