Verband (Recht)
Verbände im rechtlichen Sinne sind Zusammenschlüsse oder Vereinigungen von natürlichen oder juristischen Personenen. Verbände sind im Prinzip (auch) Vereine. In der Regel erwachsen sie aus Monopolstellungen. Insofern kommt ihnen eine gehobene gesellschaftliche Bedeutung zu. Gewerkschaften und Arbeitgeber können beispielsweise Tarifverträge aushandeln, denen Gesetzeskraft erwächst. Verbraucherverbände genießen das Privileg der Verbandsklage in Verbraucherschutzangelegenheiten.Als wirtschaftliche Verbände gelten beispielsweise auch Genossenschaften oder Kartelle. Die Kammern, also beispielsweise die Industrie- und Handelskammern, sind keine Verbände.
siehe auch: Koalitionsfreiheit, Lobbyismus, Syndikat, Korporationsverband