Verantwortlich im Sinne des Presserechts
ViSdP ist eine Abkürzung und steht für Verantwortlich im Sinne des Presserechts.Beispielsweise muss auf Webseiten nach deutschem Recht hervorgehen, wer für den Inhalt der Seiten verantwortlich ist. Dort kann dieses Akronym somit leicht Verwendung finden.
Auch Flugblätter, Flyer, Zeitungen und Broschüren brauchen diesen Zusatz.
Siehe auch: Presserecht, Internetrecht