V. u. Z.
v. u. Z. ist die Abkürzung für "vor unserer Zeitrechnung" und meint damit die Gregorianische Zeitrechnung.
Diese Bezeichnung wird von vielen Konfessionslosen und Angehörigen nichtchristlicher Religionen der Abkürzung "v. Chr. Geb." ("vor Christi Geburt") bzw. "v. Chr" ("vor Christus") vorgezogen.
Bevor unsere jetzige Zeitrechnung verwendet wurde, rechnete man vom Jahr der Gründung Roms an (siehe AUC). Erst später setzte sich die Christliche Zeitrechnung durch, deren Anfangspunkt von Dionysius Exiguus im Jahre 525 berechnet wurde (AD - Anno Domini, "im Jahr des Herrn").
Im Ostblock war "v. u. Z." ("vor unserer Zeitrechnung") die Standardformulierung, weswegen in der DDR Aufgewachsene meist ebenfalls "v. u. Z." bevorzugen. Diese Abkürzung ist jedoch nicht unumstritten, weil "vor Christus" und "nach Christus" ("n. Chr.") bzw. "nach Christi Geburt" ("n. Chr. Geb.") länger verwendet wurden und daher sehr viele Menschen daran gewöhnt sind.
Auch das unser stört manche, da nicht definiert, um wen es sich genau handelt. Ein Gespräch zwischen zwei Personen, die unterschiedliche Zeitrechnung gewöhnt sind, kann also schlecht von unserer Zeitrechnung sprechen. Dennoch ist diese Bezeichnung neutraler in Bezug auf das Weltbild als die das Christentum in den Vordergrund stellende oben genannte Bezeichnung, da man allgemein annimmt, dass sich zumindest in Europa und weiten Teilen der Welt diese Zählung inzwischen etabliert hat und daher nur sehr selten Missverständnisse auslösen dürfte.
Im englischen Sprachraum existiert dieses Problem so nicht, da
- - BC sowohl "before Christ" als auch "before the Common Era" bedeuten kann,
- - CE entsprechend sowohl "Christian Era" als auch "Common Era" (= "u. Z." bzw. "n. Chr.").
- -v. Chr. sowohl "vor Christus" als auch "vor unserer Chronologie" interpretieren kann,
- -n. Chr. sowohl "nach Christus" als auch "nach unserer Chronologie" deuten kann.
Normierung
In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz galt lange die Norm DIN 1355 (siehe DIN-Taschenbuch 102 von 1989). In dieser Norm wurden "v. Chr" bzw. "n. Chr" verbindlich vorgeschrieben.
Das Datumsformat wird heute in der Europäischen Norm EN 28 601 von 1992 festgelegt, die für Deutschland und Österreich uneingeschränkt gültig ist (abgeleitet aus ISO 8601 von 1988). Darin wird auf eine Datierung bezüglich vor oder nach Christus nicht mehr eingegangen.