Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen
Die Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen (oder kurz Utrechter Union) wurde 1889 als Zusammenschluss der einzelnen Alt-Katholischen Kirchen gegründet. Die Mitgliedskirchen sind allesamt Katholische Kirchen. Gründungsmitglieder waren die altkatholische Kirchen der Niederlande (bereits seit 1723 im Schisma mit Rom), die für die Apostolische Sukzession garantiert, sowie die erst 1871-1873 konstituierten alt-katholischen Kirchen Deutschlands und der Schweiz. Wenig später schloß sich die alt-katholische Kirche Österreichs an, die zwar gleichzeitig mit den beiden anderen deutschsprachigen entstanden war, jedoch mit größeren Problemen im Aufbau einer eigenen Organisation zu kämpfen hatte. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden auch die in Polen beheimateten und von der russischen Besatzung bedrängten Mariaviten in die Utrechter Union aufgenommen. Jedoch wurden diese bereits in den 1920er Jahren wieder aus der Union ausgeschlossen, da sich dort von der Union nicht tolerierbare Tendenzen entwickelten, so kam es z.B. zu 'mystische Ehen' zwischen Priestern und Nonnen.Auch in jüngster Zeit kam es zu Konflikten: Als das deutsche Bistum 1996 selbständig die ersten Frauen zu Priesterinnen weihte, wurde dem deutschen Bischof vorübergehend das Stimmrecht in der Union entzogen, da man sich zuvor darauf geeinigt hatte, mit der praktischen Umsetzung der Frauenordination, die im Grundsatz in allen westeuropäischen Kirchen akzeptiert wurde, noch einige Jahre zu warten und nur gemeinsam vorzugehen. Da jedoch die Internationale Bischofskonferenz 1997 feststellen musste, dass ein solches gemeinsames Vorgehen wegen der inhaltlichen Differenzen nicht möglich sein würde, haben in den folgenden Jahren auch die drei anderen westeuropäischen Kirchen Frauen ordiniert. Die anderen (ost-)europäischen Kirchen ordinieren selbst keine Frauen ins Priesteramt (die alt-katholische Kirche Tschechiens aber ins Diakonat). Sie haben jedoch die kirchliche Gemeinschaft mit denjenigen alt-katholischen Kirchen, die Frauen ordinieren, aufrecht erhalten. Allein die Nationale Polnisch-Katholische Kirche der USA (die alt-katholische Kirche polnischer Einwanderer) lehnt die Frauenordination vehement ab und ist deshalb im Jahre 2003 aus der Utrechter Union ausgetreten.
Table of contents |
2 Gemeinschaft zu anderen Kirchen 3 Mitgliedskirchen 4 Siehe auch 5 Weblinks |
Grundsätze des Altkatholizismus
Die Altkatholischen Kirchen entstanden im Anschluss an das Erste Vatikanische Konzil (1870). Die katholischen Christinnen und Christen, welche die Beschlüsse des ersten Vatikanischen Konzils nicht annahmenen, wurden von der römisch-katholischen Kirche exkommuniziert und gründeten schließlich in Folge eigene Gemeinden und Kirchen.
Die wesentlichen Konfliktpunkte waren die auf dem Konzil fomulierten Dogma/Dogmen von der Unfehlbarkeit des Papstes, sowie das Rechtsprimat des Papstes über alle Bischöfe.
Diese Konfliktpunkte gibt es auch heute noch, so daß sich immer noch altkatholische Kirchen gründen (beispielsweise in der Slowakei).
In der Utrechter Erklärung von 1889, dem einzigen lehramtlichen Dokument des Alt-Katholizismus bekennen sich die alt-katholischen Bischöfe zum alten katholischen Glauben der alten ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends und bekräftigen ihre Ablehnung gegen die ihrer Ansicht nach unrechtmäßigen Machtansprüche des Papstes. Sie lehnen die Definition der Eucharistie als Wiederholung des Opfers Jesu ab, bekennen jedoch die Gegenwart Christi in Brot und Wein. Ein wichtiger Punkt der Erklärung ist das Bekenntnis zur Ökumene - die alt-katholische Kirche (vor allem in Deutschland und der Schweiz) hat sich seit ihrer eigenen kirchlichen Existenz für eine Verständigung unter den einzelnen Konfessionen eingesetzt, unter anderem durch Abhaltung diverser Unions-Konferenzen in Bonn noch in den 1870er Jahren mit Vertretern der orthodoxen und anglikanischen Kirchen.
Gemeinschaft zu anderen Kirchen
Die Utrechter Union unterhält eine volle Kirchengemeinschaft zur Anglikanischen Kirche. Mehrere alt-katholische Kirchen laden auch Christen anderer Konfessionen zum Abendmahl ein. In Deutschland besteht seit 1985 mit den evangelischen Kirchen der EKD eine gegenseitige Einladung zum Abendmahl.
Der theologische Dialog mit den orthodoxen Kirchen, der 1987 zu seinem Abschluss kam, zeigte weit gehende Übereinstimmung in dogmatischen Fragen. Zu einem Abkommen über Kirchengemeinschaft ist es jedoch nicht gekommen.
Mitgliedskirchen
Stimmberechtigte Mitglieder der Internationalen Bischofskonferenz der Utrechter Union sind die Bischöfe folgender alt-katholischer Kirchen:
Eigenständige Kirche, aber ohne eigenen Bischof:
Jurisdiktionen der Internationalen Bischofskonferenz:Siehe auch
Weblinks