US-Senat
Der Senat ist das Oberhaus des amerikanischen Kongresses. Er besteht aus je zwei Senatoren pro US-Bundesstaat, die auf jeweils sechs Jahre bestimmt werden, und hat daher heute, da es 50 Bundesstaaten gibt, 100 Mitglieder. Washington, D.C ist -- da kein Bundesstaat -- im Senat nicht vertreten. In der ursprünglichen Verfassung war vorgesehen, dass die Parlamente der Bundesstaaten die Senatoren wählen, was, ebenso wie die von der Bevölkerungszahl unabhängige gleiche Repräsentation aller Staaten, als Ausdruck ihrer zumindest teilweisen Souveränität gedacht war. Im Gegensatz zum deutschen Bundesrat waren die Senatoren allerdings von Anfang an nicht weisungsgebunden und zumindest theoretisch nur ihrem Gewissen verpflichtet.Seit einer Verfassungsänderung 1914 werden Senatoren genau wie Mitglieder des Repräsentantenhauses in direkten, freien Wahlen bestimmt, wobei die genauen Bestimmungen von Staat zu Staat verschieden sind; allgemein üblich ist jedoch die Wahl mit einfacher Mehrheit im ganzen Bundesstaat. Die Senatoren sind weiterhin sechs Jahre im Amt, wobei jeweils alle zwei Jahre ein Drittel des Senats neu gewählt wird, um größtmögliche Kontinuität zu gewährleisten. Die beiden Senatoren eines Staates werden dabei niemals gleichzeitig neugewählt. Daher ist es möglich, dass die beiden Senatoren eines Staates verschiedenen Parteien angehören.
Um Senator zu werden, muss man das 30. Lebensjahr vollendet haben, US-Bürger sein, und seit mindestens neun Jahren in den USA leben, sowie seinen Wohnsitz (egal wie lange) im wählenden Bundesstaat haben.
Der Senat muss jedem Gesetz zustimmen, eine Unterscheidung in zustimmungspflichtige und nicht zustimmungspflichtige Gesetze gibt es in den USA nicht. Ein Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von Senat und Repräsentantenhaus wortgleich mit einfacher Mehrheit verabschiedet wird und danach vom US-Präsidenten unterzeichnet wird. Weigert sich der Präsident zu unterzeichnen (Veto), so kann es dennoch verabschiedet werden, wenn beide Häuser es jeweils mit Zweidrittelmehrheit erneut beschließen. Fiskalgesetze dürfen im Senat nicht eingebracht werden, sondern müssen zunächst vom Repräsentantenhaus beschlossen und dürfen dann erst im Senat behandelt werden. Allen anderen Gesetze dürfen von beiden Häusern initiiert werden.
Zu den besonderen Befugnissen des Senats gehört unter anderem die Ratifikation internationaler Verträge. Diese treten nur in Kraft, wenn zwei Drittel aller Senatoren zustimmen; das Repräsentantenhaus wird zu Verträgen nicht gefragt. Ebenso müssen alle Minister und auch noch einige andere hohe Posten in der Regierung im Senat mit Zweidrittelmehrheit bestätigt werden.
Eine Sonderrolle im Senat fällt dem Vizepräsidenten der USA zu, der laut Verfassung zugleich Präsident des Senats ist. Er hat kein Stimmrecht, es sei denn, eine Abstimmung endet unentschieden. In diesem Fall ist seine Stimme ausschlaggebend.
Da der Vizepräsident nicht immer anwesend sein kann, wählt der Senat zusätzlich aus seiner Mitte einen "Präsidenten pro tempore", der ihn bei Abwesenheit vertritt. Dieser hat kein besonderes Stimmrecht, sondern stimmt ab wie jeder andere Senator auch.
Die Geschäftsordnung des Senats ist viel liberaler als im Repräsentantenhaus; insbesondere darf ein Senator so lange reden, wie er will. Dies wird manchmal gezielt genutzt um Entscheidungen hinauszuschieben (Filibuster).
Ursprünglich war der Senat als das stabilere, weniger den Stimmungsschwankungen ausgesetzte der beiden Häuser geplant. Die Mehrheit im Senat wechselt heutzutage allerdings viel häufiger als im Repräsentantenhaus, da bei den Senatswahlen, die ja jeweils in einem ganzen Bundesstaat stattfinden, anders als bei den in Distrikten durchgeführten Wahlen zum Repräsentantenhaus kein Gerrymandering möglich ist.
Siehe auch: Senat, Senator, Römischer Senat