Urteilsstil
Der Urteilsstil ist eine Arbeitsweise, mit der Juristen rechtliche Ergebnisse aus einem Sachverhalt gewinnen. Er ist die in der Praxis geläufige Variante zur Fallösung. Schwierige Rechtsprobleme werden jedoch wie im Studium und bei der akademischen Tätigkeit zunächst im Gutachtenstil gelöst.Urteilsstil bedeutet, dass das Ergebnis (die rechtliche Schlussfolgerung) am Anfang steht, wie bei jedem gerichtlichen Urteil. Dieses Ergebnis wird dann im Wege der Subsumtion begründet. Dabei wird von einer Definition ausgeangen und erläutert, warum der festgestellte Sachverhalt die Definition erfüllt.
Ein Beispiel:
- A ist dem B zum Schadensersatz verpflichtet. Wer den Körper eines anderen rechtswidrig verletzt, ist diesem zum Schadensersatz verpflichtet, § 823 Abs. 1 BGB. Der Schlag des A gegen den Kopf des B stellt eine Verletzung des Körpers dar.
- (Im übrigen sind Rechtswidrigkeit und Verschulden gegeben.)
Siehe auch: Rechtswissenschaft
Rechtshinweis