Ursprungslandprinzip
Unter Ursprungslandprinzip im Sinne des deutschen Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit dem Steuersatz des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird.Dieses Verfahren wird angewendet bei Warenbewegungen im privaten Reiseverkehr (ausgenommen Neufahrzeuge), beim innergemeinschaflichen Erwerb unterhalb der Erwerbsschwelle (in Deutschland: 12.500 €) und bei Versendungslieferungen unterhalb der Lieferschwelle des Empfängerlandes (ausgenommen Neufahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren: Lieferschwellen der einzelnen EU Länder zwischen 27.889 € und 100.000 € (März 2003)).
Rechtshinweis