Urlaubsabgeltung
Urlaubsabgeltung, d.h. die Zahlung von Geld durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer statt der Freistellung von der Arbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Urlaubsabgeltung kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dann verlangen, wenn er keinen Urlaub mehr nehmen kann, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist.Die entsprechende Regelung enthält § 7 Absatz 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).
Rechtshinweis