Urkundenrolle
Die Urkunderolle dokumentiert fortlaufend Amtstätigkeiten eines Notars.Jeder Notar in der Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, eine Urkundenrolle zu führen. Das ergibt ich aus der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONotO), einer bundeseinheitlichen Verwaltungsverfügung der jeweiligen Landesjustizverwaltung.
In § 8 Abs. 1 DONotO ist bestimmt, welche Amtstätigkeiten in die Urkundenrolle einzutragen sind. Darunter fallen - neben anderen Dingen - jedenfalls "normale" notarielle Beurkundungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 DONotO i. V. m. § 8 BeurkG), die z. B. für einen Grundstückskaufvertrag erforderlich sind (§§ 311 b Abs. 1 S. 1, 128 BGB).
In der Praxis hat die Urkundenrollen-Nummer bzgl. eines Notars die Funktion eines Aktenzeichens. In Schriftstücken sollte diese also immer angegeben werden. Beispiel:
- Kaufvertrag zwischen Parteien, Urkundenrollen-Nummer 39/04 des Notars Müller in Essen.
Rechtshinweis