Unwohlseinsschwelle
Mit hörmäßiger Unwohlseinsschwelle (Unwohlseinsempfindungsschwelle, Unbehaglichkeitsschwelle) bezeichnet man die Stärke eines Reizes, der vom Probanden mit Unwohlsein empfunden wird. Sie ist recht breit und liegt auf der Hörfläche etwas unterhalb der Schmerzschwelle und hat mit der nie konstanten psycho-akustischen Toleranzgrenze des jeweiligen Menschen zu tun. Der Schalldruckpegel liegt dabei vielleicht bei 110 bis 120 dBSPL.Vermeide in der Akustik das Wort Intensität für Stärke, Amplitude und Pegel, denn das Wort "Intensität" ist hierbei allein der Schallenergiegröße der Schallintensität vorbehalten.
Die untere Wahrnehmbarkeits-Begrenzung der Hörfläche wird Hörschwelle genannt.
Für die Schmerzschwelle werden in der Literatur folgende stark streuenden Werte angegeben:
Schmerzschwelle | ||
120 dBSPL | 20 Pa | |
130 dBSPL | 63 Pa | |
134 dBSPL | 100 Pa | |
137,5 dBSPL | 150 Pa | |
140 dBSPL | 200 Pa |
In Abbildungen hat man sich überwiegend auf die Kurven-Werte (bei 1000 Hz) von 100 Pa oder auf 137,5 dBSPL festgelegt. Hierbei kann es jedoch keinen genauen Wert geben.
In Texten wird der Hörbereich gerne von 20 µPa bis 20 Pa = 120 dBSPL = 1000000-fache Schalldruckänderung angegeben, weil das so "rund" aussieht. Siehe z.B: Ohr und Schallpegel.
Die Frage nach der Schallintensität in W/m², die am Ohr vorhanden sein soll, ist unsinnig, denn unsere Ohren sind keine Schallintensitätswandler (Energiewandler). Unser Trommelfell ist ein Sensor für Schalldruckschwankungen. Damit ist unser Gehör allein für die Schallfeldgröße "Schalldruck" empfindlich und die Schallintensität ist hier nicht angebracht.
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