Unvereinbarkeitsgesetz (Österreich)
Das Unvereinbarkeitsgesetz (Abk.: UnvereinbG) regelt in Österreich die Unvereinbarkeit gewisser Berufe mit Funktionen oberster Organe und sonstiger öffentliche Funktionäre.
Das Unvereinbarkeitsgesetzt bezieht sich auf: (§ 1 UnvereinbG)
betroffene Personen
unvereinbare Berufe / Inkompatibilität
Rechtshinweis