Untertan
Als Untertan wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich sehr unterschiedlich gestalten: von eher symbolischer Unterordnung bis hin zur Leibeigenschaft. Im Mittelalter waren die meisten Bauern Untertanen eines Grundherren. Aber auch der Freie, der zum Teil selbst über Untertanen gebot (z.B. der Adelige war in der Beziehung zum Landesherren oder zum König per Definition ein Untertan, nur waren die Rechte seiner Obrigkeit ihm gegenüber stärker eingeschränkt.Als sich in der Zeit des Absolutismus die moderne Staatsgewalt herausbildete, bezeichnete man die Staatsangehörigen, welche einem mit legitimen Mitteln nicht absetzbaren Regime (einer Monarchie) unterworfen waren als Untertanen. In diesem Sinne steht der Untertan im Gegensatz zum freien Bürger einer Republik. Die Briten bezeichnen sich zum Teil noch heute als Untertanen ihrer Majestät.
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