Unternehmer
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2 Historische Unternehmerbegriffe 3 Moderne Unternehmerbegriffe |
Der Unternehmer (Entrepreneur) ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vgl. Eigentümer) eines Unternehmens bzw. eines Betriebes, den er selbständig und eigenverantwortlich führt.
In der deutschen Gesetzgebung allgemein gibt keine einheitliche Definition des Unternehmerbegriffs.
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert in § 14 den Unternehmer - in Abgrenzung zum Verbraucher (§ 13 BGB) - wie folgt:
Von Bedeutung ist die rechtliche Eigenschaft als Unternehmer im Sinne dieser Definition insbesondere für die Bestimmungen des Verbraucherschutzes, insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs und des Verbraucherdarlehensvertrages.
Das deutsche Umsatzsteuergesetz stellt folgende Anforderungen zur Klassifikation als Unternehmer (im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG, vereinfacht):
Allgemein
Der Begriff ist zu unterscheiden von dem des Arbeitgebers, mit dem er nicht notwendig identisch ist.
Hingegen die Kriterien im Einkommensteuergesetz (§ 15 Abs. 2):
- Eine selbständige, nachhaltige Betätigung
- mit der Absicht Gewinn zu erzielen
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
Siehe auch: Liste bekannter Unternehmer, Arbeitgeber
Rechtshinweis
Historische Unternehmerbegriffe
"Person, die durch Handel Arbitragegeschäfte realisiert"
"Person, die unter Inkaufnahme von Risiken organisiert Produktionsfaktoren zusammenbringt"Moderne Unternehmerbegriffe
"Tätiger Eigentümer einer unabhängigen und von ihm geschaffenen Wirtschaftseinheit"
Entrepreneurship als "Zusammenfassung aller Planungsüberlegungen und Maßnahmen in Form eines kreativen Prozesses zur Errichtung eines Unternehmens" mit dem "Gründer als Promotor"
Entrepreneurship ist das "Erkennen, Schaffen und Nutzen von Markchancen durch Gründung"
Beurteilung:
Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.
[nl:Ondernemer]]