Unterbau
Mit Unterbau wird bezeichnet- bei Bahnen die baulichen Anlagen, auf denen der Oberbau mit den Gleisen und Schienen verlegt wird. Dazu gehören speziell Rampen,
- im Brückenbaubau wird damit die Konstruktion unterhalb des Überbaus bezeichnet. Dazu gehören z.B. Pfeiler, Brückenlager, die Gründung/Fundament etc.
- für den Staßenunterbau: siehe bei Bahnen
- architektonische Bedeutung, z. b. Verlattung
- organisatorische Ebene, z.B. akademischer Unterbau