Ungesetzlicher Kombattant
Ungesetzlicher Kombattant (unlawful combatants, illegal combatant) ist ein Begriff der in mehreren Staaten verwendet wird um eine Person zu bezeichnen, die Waffen trägt und an einem kriegerischen Akt beteiligt ist, dabei aber gegen das Kriegsrecht verstösst. Solche Personen sind nicht unbedingt legale Kombattanten und erhalten deshalb unter Umständen nicht den Status einen KriegsgefangenenDer Begriff wurde erstmals 1942 durch den United States Supreme Court verwendet in der Verhandlung ex parte Quirin.
England, Australien, Israel und Kanada machen ebenfalls eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Kombattanten.
Kritik
Nach Meinung der Menschenrechtsorganisationen und des Roten Kreuzes handelt es sich dabei um Kriegsgefangene, die unter die Schutzbestimmungen der Genfer Konvention fallen. Einen Kombattant kann nur als Angehöriger eines Landes angesehen werden, jedoch weigern sich die USA, den Krieg gegen den Terror als bilaterale Auseinandersetzung unter Staaten zu betrachten. Die Regierung der USA bediente sich deshalb dieses Begriffes. Im Jahre 2003 (Stand Dezember 2003) sitzen immer noch über 200 ungesetzliche Kombattanten, teilweise Minderjährige, im sogenannten Camp X-Ray in Guantanamo Bay ein.