Unfehlbarkeit
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Nach römisch-katholischer Lehre ist der Papst als Stellvertreter Christi auf Erden unfehlbar. Die Unfehlbarkeit des Papstes bezieht sich aber nur auf Glaubens- und Sittenfragen und wurde mit dem Konzilsdekret Pastor aeternus auf dem 1. Vatikanischen Konzil 18. Juli 1870 unter Papst Pius IX als (unfehlbarer) Glaubenssatz verkündet. Die Definition lautet:
Römisch-katholische Kirche
Nur wenn in aller Form ("Ex cathedra") eine Glaubensüberzeugung zum Dogma erklärt wird, gilt diese als verbindlich und irrtumsfrei. Es dürfen jedoch nur solche Glaubensüberzeugungen zum Dogma erklärt werden, die nicht im Widerspruch zur Hl. Schrift und zur apostolischen Tradition stehen, die in der ganzen katholischen Kirche geglaubt und von der Mehrheit der Bischöfe akzeptiert werden. Die Intention der päpstlichen Unfehlbarkeit ist also, dass der Papst bei einem Streit innerhalb der Kirche das "letzte Wort" hat. Das Unfehlbarkeitsdogma will nicht als Freibrief für willkürliche Erfindungen verstanden sein.
Die Katholische Kirche partizipiert an dem Dogma insofern, als dadurch Glaubenszweifel ausgeräumt werden, entsprechend Katechismus von 1992, Paragraph 889:
- "Um die Kirche in der Reinheit des von den Aposteln überlieferten Glaubens zu erhalten, wollte Christus, der ja die Wahrheit ist, seine Kirche an seiner eigenen Unfehlbarkeit teilhaben lassen."
Alle übrigen Äußerungen des Papstes, der Bischöfe und des restlichen Klerus einschließlich der Enzykliken und somit das ordentliche Lehramt der katholischen Kirche sind durchaus fehlbar. Beispiele päpstlicher Irrlehren finden sich bei Johannes XXII und bei Nikolaus I. Trotzdem ist im Allgemeinen zu vermuten, dass die Bischöfe oder der Papst in Ausübung des ordentlichen Lehramtes die korrekte Lehre verkünden - dies gilt nicht bei bekannten Häretikern. Auch ist der Papst nicht sündenfrei, weshalb er wie andere Gläubige die Beichte ablegt.
Die einzige seit dem Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes vom diesem verkündete unfehlbare Glaubenswahrheit ist das Dogma von Mariä Himmelfahrt (1950).
Orthodoxe Kirche
Die Orthodoxe Kirche kennt nur die Unfehlbarkeit der Kirche. Dieser Glaube besagt, der Heilige Geist werde nicht zulassen, dass die gesamte Kirche sich in Irrlehren verliert, sondern werde einen Weg schaffen, dies zu verhindern. Jedoch ist keine einzelne Person oder Institution unfehlbar - auch nicht ein Ökumenisches Konzil, ein Kirchenlehrer oder gar der Patriarch von Konstantinopel.
Altkatholische Kirche
Die altkatholische Kirche entstand aus einer innerkatholischen Widerstandsbewegung, die das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes nicht akzeptierte. Sie kennt daher keine unfehlbare Instanz in der Kirche, steht aber dem oben genannten Glauben der orthodoxen Kirche über die Unfehlbarkeit der Kirche nahe.
Evangelische Kirchen
Die Evangelischen Kirchen lehnen die Lehre von der wie auch immer gearteten Unfehlbarkeit vergangener oder heute lebender Personen ab. Manche Evangelischen Kirchen, insbesondere in der evangelikalen oder Pfingstbewegung betrachten jedoch die Bibel, und deren Autoren während des Prozesses der Abfassung, als unfehlbar, wobei diese Unfehlbarkeit unterschiedlich definiert wird.
Baha'i
Bei den Baha'i gelten die Beschlüsse des Universalen Hauses der Gerechtigkeit für unfehlbar.