Unfallmerkblatt
Unfallmerkblätter sind eine wertvolle Hilfe bei unvorhergesehenen Zwischenfällen bei Gefahrguttransporten und enthalten Anweisungen für den Fahrer, die ihm und der Umwelt helfen, im Falle eines Unfalls unbeschadet davonzukommen. Rechtlich korrekt heißen die UMB heute "Schriftliche Weisungen".Sie müssen bestimmte Informationen enthalten, die im Gesetz (ADR-Vorschriften) vorgesehen sind und in Deutschland durch die RSE (Anlage 13) näher bestimmt werden:
- offizielle Bezeichnung des transportierten Gutes
- Eigenschaften des Ladegutes
- Art der Gefahr
- mitzuführende persönliche Schutzausrüstung (Fahrer)
- mitzuführende Ausrüstung im Fahrzeug (Kanalabdeckung, ...)
- Maßnahmen des Fahrers im Fall eines Unfalles
- Notruf-Telefonnummern (Polizei, Feuerwehr)
- Maßnahmen bei Feuer
- Erste Hilfe-Maßnahmen
- Telefonnummern, wo man Unterstützung bekommen kann. (Notrufnummern)
- sowie weitere Angaben
Die Unfallmerkblätter sind eigentlich nicht mehr gedacht für Feuerwehren oder Rettungskräfte und auch nicht mehr hinter den orangefarbenen Warntafeln anzubringen. Diese Aufgabe haben die standardisierten ERI-Cards übernommen. Dennoch sind gut formulierte UMB auch hier eine wertvolle Hilfe.